Rechtsprechung
OLG München, 04.12.2008 - 17 U 2763/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Verpflichtung zur Aufklärung eines Anlegers über ein Schreiben der BaFin
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 11.03.2008 - 28 O 18899/07
- OLG München, 04.12.2008 - 17 U 2763/08
- BGH, 19.10.2010 - VI ZR 321/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.05.2002 - XI ZR 150/01
Umfang der Aufklärungspflicht eines Terminoptionsvermittlers; Verjährung von …
Auszug aus OLG München, 04.12.2008 - 17 U 2763/08
In seiner Entscheidung vom 28.5.2002 hat der Bundesgerichtshof (Az.: XI ZR 150/01) ausgeführt, dass ein Geschäftsführer seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise missbrauche, wenn er ohne die gebotene Aufklärung bei Vermittlung und Anbahnung von Anlageverträgen deren Abschluss veranlasse oder jedenfalls bewusst nicht verhindere.Es ist anzunehmen, dass der Kläger bei Kenntnis des von der BaFin gegenüber der Fondsgesellschaft eingeleiteten Untersagungsverfahrens seinen Beitritt angefochten oder den Beteiligungsvertrag außerordentlich gekündigt hätte, da von einem aufklärungskonformen Verhalten des Anlegers bei sachgerechter Aufklärung auszugehen ist (BGH NJW 2002, 2777).
- BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94
Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere
Auszug aus OLG München, 04.12.2008 - 17 U 2763/08
Für den Schädigungsvorsatz im Sinne von § 826 BGB ist das Bewusstsein erforderlich, dass das eigene Verhalten den schädigenden Erfolg haben könnte (BGH WM 1966, 1150 und 1995, 882/895). - BGH, 19.07.2004 - II ZR 218/03
Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für …
Auszug aus OLG München, 04.12.2008 - 17 U 2763/08
Ein Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen allein ist nicht ausreichend, vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens dazukommen (BGH NJW 2004, 2664/68). - BGH, 11.11.2003 - VI ZR 371/02
Voraussetzungen der Haftung für Schäden durch die Verteidigung in einem …
Auszug aus OLG München, 04.12.2008 - 17 U 2763/08
Dabei genügt es für die Annahme des Vorsatzes, dass der Schädiger spätestens im Zeitpunkt des Schadenseintritts Art und Richtung des Schadens und der Schadensfolgen vorausgesehen und gewollt oder jedenfalls, mag er ihn auch nicht wünschen, billigend in Kauf genommen hat (BGH NJW 2004, 446 und 2664). - BGH, 28.06.1966 - VI ZR 287/64
Auszug aus OLG München, 04.12.2008 - 17 U 2763/08
Für den Schädigungsvorsatz im Sinne von § 826 BGB ist das Bewusstsein erforderlich, dass das eigene Verhalten den schädigenden Erfolg haben könnte (BGH WM 1966, 1150 und 1995, 882/895).